Gastfischer


Tageskarten:

  

Abschnitt 1:

Kurve Lindenhof unterhalb Radbrücke Gelbingen(Begrenzungstafel) bis Wehr Untermünkheim         


15 € pro Tag 

 

  

Hinweis: Im Falle eines Onlinekaufs bei Fiskado oder Hejfish kann es aufgrund der jeweiligen Gebühren zu erhöhten Preisen kommen.



Ausgabestellen für Tageskarten:


Avia Tankstelle Untermünkheim

Hohenloher Straße 4 

74547 Untermünkheim

Telefon: 0791/9746875


und


Online bei Fiskado: www.fiskado.de/Gewässer



und



Online bei Hejfish: Angeln in Deutschland: Regeln, Gewässer & Angelkarten kaufen



Jahreskarten:


Abschnitt 1:

Kurve Lindenhof unterhalb Radbrücke Gelbingen (Begrenzungstafel) bis Wehr Untermünkheim


140 € pro Jahr + 10€ Pfand Jahresfangpapiere


Regelung: 11 Begehungstage oder 22 halbe Tage / Jahresfangmenge max. 12kg


Für den Erwerb kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: fhg-untermuenkheim@gmx.de

Tageskarten- und Jahreskartenfischer dürfen an folgendem Gewässerabschnitt fischen:

Hinweis zum Parken im Abschnitt 1


Bitte beachten Sie die Parkregelungen am Gewässerabschnitt 1. Es ist nicht gestattet Feldwege abseits der Radwege zu befahren. Autos sind an den vorgesehenen Parkbuchten am Radweg abzustellen. Bitte befahren Sie keine Wiesen oder Felder. Es ist auch nicht gestattet mit dem Auto bis ans Wehr zu fahren. Stellen Sie das Auto oberhalb am Radweg ab. (siehe grün markierter Bereich)


Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden. 


Richtlinien


Für die Ausübung des Angelns an den Vereinsgewässern des Angelvereins FHG Untermünkheim e.V.  benötigt jeder Angler einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein. Beides ist kontrollbefugten Personen auszuhändigen und vor Angelbeginn auszufüllen. Es gelten die aktuellen Bestimmungen des Fischereigesetztes (FischG, LFischVO) für Baden-Württemberg.

 

Das Angeln ist mit 2 Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle gestattet. Jede beköderte Angel ist unter Aufsicht zu halten. Das Fischen auf Brücken oder Booten ist verboten.

 

Jugendliche, von 10 bis 16 Jahren, die im Besitz eines gültigen Jugendfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der ebenfalls im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines ist, mit 1 Handangel fischen. Ansonsten gelten für Jugendliche die gleichen Bestimmungen und Beschränkungen wie für Erwachsene.

 

Unmittelbar nach dem Fang sind Fische, welche zur Mitnahme bestimmt sind, unmittelbar zu töten und in den Erlaubnisschein einzutragen. Pro Angeltag dürfen

max. 2 Edelfische (max. 1 Raubfisch), entnommen werden. Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, noch ausgenommen oder zurückgelassen werden.

 

Zum Schutz der Flora und Fauna sowie der Angelstellen an unseren Gewässern ist das Befahren der Grundstücke verboten. Offizielle Fahrtwege sind ständig frei zu halten. (vorhandene Verkehrsschilder beachten)

 

Das Fischen bei Fischtreppen/-wegen ist im Umkreis von 30 m oberhalb und unterhalb der Ein –und Ausgänge nicht gestattet.

 

Pro Angler ist die Nutzung eines Wetterschutzes (dem Landschaftsbild angepasste, handelsübliche Angelzelte ohne festen Boden / Angelschirme) zulässig. Das Aufstellen von Partyzelten oder anlegen von Feuerstellen ist untersagt.

 

Verstößt der Inhaber des Erlaubnisscheins gegen gesetzliche Regelungen oder die aktuelle Gewässerordnung des Angelvereins FHG Untermünkheim e.V. kann der Erlaubnisschein entschädigungslos eingezogen werden. Fanglisten und Begehungslisten sind sorgfältig und genau zu führen und am Jahresende zurück zu geben. Für nicht aufgeführte Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorgaben.