Abschnitt 2


     Abschnitt 2:

        (Nur für Vereinsmitglieder)


      Untermünkheim Wehr bis Einlauf Sperbersbach


      Obere Gewässergrenze:  Wehr in Untermünkheim (unterhalb)

      Untere Gewässergrenze: Einlauf Sperbersbach in Untermünkheim

      Streckenlänge:                    circa 400 Meter




      Fischarten:

      Döbel, Rotauge, Rotfeder, Nase, Hasel, Karpfen, Schleie, Aland, Gründling, Laube, Schneider, Strömer, Barbe, Schmerle, Elritze,

      Regenbogenforelle, Bachsaibling, Bachforelle, Wels,  Hecht, Flussbarsch, Zander, Flusskrebs, Edelkrebs, Groppe, Steinbeißer, Äsche



      Beachten Sie bitte die gesetzlichen Bestimmungen für das Fischen in der Nähe von Fischtreppen.


      Regelungen für die Fischtreppe - Abschnitt 2



      Fischwege, hierzu gehören auch die Fischtreppen, dienen als wichtigste Funktion der Laichwanderung der

      Fische. Daher darf laut dem  Fischereigesetz Baden-Württemberg §7LfischVO in den Fischwegen sowie im

      Umkreis von 30m, im Rhein von 50m oberhalb und unterhalb der Ein- und Ausgänge nicht gefischt werden.