Abschnitt 2:
(Nur für Vereinsmitglieder)
Untermünkheim Wehr bis Einlauf Sperbersbach
Obere Gewässergrenze: Wehr in Untermünkheim (unterhalb)
Untere Gewässergrenze: Einlauf Sperbersbach in Untermünkheim
Streckenlänge: circa 400 Meter
Fischarten:
Döbel, Rotauge, Rotfeder, Nase, Hasel, Karpfen, Schleie, Aland, Gründling, Laube, Schneider, Strömer, Barbe, Schmerle, Elritze,
Regenbogenforelle, Bachsaibling, Bachforelle, Wels, Hecht, Flussbarsch, Zander, Flusskrebs, Edelkrebs, Groppe, Steinbeißer, Äsche
Beachten Sie bitte die gesetzlichen Bestimmungen für das Fischen in der Nähe von Fischtreppen.
Regelungen für die Fischtreppe - Abschnitt 2
Fischwege, hierzu gehören auch die Fischtreppen, dienen als wichtigste Funktion der Laichwanderung der
Fische. Daher darf laut dem Fischereigesetz Baden-Württemberg §7LfischVO in den Fischwegen sowie im
Umkreis von 30m, im Rhein von 50m oberhalb und unterhalb der Ein- und Ausgänge nicht gefischt werden.