Der Fischereischein
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Ausgestellt wird er von der Gemeinde, in Hamburg vom Verbraucherschutzamt des zuständigen Bezirksamtes sowie von den meisten Einwohnerdienststellen der Bezirksämter.
Voraussetzungen Fischereischein
Fischereischein für Jugendliche
Jugendliche, die das siebte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg auf Antrag bei derGemeinde / Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten. Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein muss jährlich bei ihrer Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft neu beantragt werden und gilt bis zum Endedes Jahres, in welchem Sie sechszehn Jahre alt werden. Nähere Informationen finden Sie bei ihrer zuständigen Gemeinde.
Fischereischein auf Lebenszeit
Der Fischereischein stellt die öffentlich-rechtliche Genehmigung zur Fischereiausübung dar. Ein Fischereischein bestätigt seinem Inhaber das Vorhandensein der für die Fischereiausübung notwendigen Mindestkenntnisse zum Umgang mit der lebenden Kreatur Fisch und dem ordnungsgemäßen Verhalten am Gewässer. Um den Fischereischein zu erhalten, muss ein Vorbereitungskurs mit anschließender Prüfung beim Landesfischereiverbands Baden-Württemberg abgelegt werden. Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Siefischen möchten.
Voraussetzungen für den Fischereischein
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt
- erforderlicher Sachkundenachweis (Vorlage)
Nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan werden folgende Themen in den Vorbereitungslehrgängen behandelt:
1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerökologie und Fischhege
4. Gerätekunde, Fangtechnik, Behandlung und Verwertung von Fischen
5. Gesetzeskunde
Die Mindestpflichtstunden betragen 30 Stunden und am Ende des Vorbereitungslehrgangs erhalten Sie einen Teilnahmenachweis. Dieser Teilnahmenachweis wird benötigt, um die Prüfung für den Fischereischein ablegen zu können. Sie dürfen diese Prüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg teilgenommen haben.
Vorbereitungslehrgänge in der Nähe
- Künzelsau (Niederstetten)
- Bad Mergentheim
- Schwäbisch Hall
- Crailsheim
Nähere Informationen finden Sie bei ihrer zuständigen Gemeinde oder auf der Internetseite des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg.