Der Fischereischein
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder
zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren
Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Ausgestellt wird er von
der Gemeinde, in Hamburg vom Verbraucherschutzamt des zuständigen Bezirksamtes sowie von den
meisten Einwohnerdienststellen der Bezirksämter.
Fischerprüfung
Voraussetzungen Fischereischein
Fischereischein für Jugendliche
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg auf Antrag bei der
Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten. Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen
Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein muss jährlich bei ihrer Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft neu beantragt werden und gilt bis zum Ende
des Jahres, in welchem Sie sechszehn Jahre alt werden. Nähere Informationen finden Sie bei ihrer zuständigen Gemeinde.
Information: Es bestehen aktuell Überlegungen, das Mindestalter auf 7 Jahre herabzusetzen. (Umsetzung in Quartal 3 / 4 in 2024)
Fischereischein auf Lebenszeit
Der Fischereischein stellt die öffentlich-rechtliche Genehmigung zur Fischereiausübung dar. Ein Fischereischein bestätigt seinem Inhaber das Vorhandensein
der für die Fischereiausübung notwendigen Mindestkenntnisse zum Umgang mit der lebenden Kreatur Fisch und dem ordnungsgemäßen Verhalten am
Gewässer. Um den Fischereischein zu erhalten, muss ein Vorbereitungskurs mit anschließender Prüfung beim Landesfischereiverbands Baden-Württemberg
abgelegt werden. Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie
fischen möchten.
Voraussetzungen für den Fischereischein
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt
- erforderlicher Sachkundenachweis (Vorlage)
Nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan werden folgende Themen in den Vorbereitungslehrgängen behandelt:
1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerökologie und Fischhege
4. Gerätekunde, Fangtechnik, Behandlung und Verwertung von Fischen
5. Gesetzeskunde
Die Mindestpflichtstunden betragen 30 Stunden und am Ende des Vorbereitungslehrgangs erhalten Sie einen Teilnahmenachweis. Dieser Teilnahmenachweis
wird benötigt, um die Prüfung für den Fischereischein ablegen zu können. Sie dürfen diese Prüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem Lehrgang des
Landesfischereiverbands Baden-Württemberg teilgenommen haben.
Vorbereitungslehrgänge in der Nähe
- Künzelsau (Niederstetten)
- Grünsfeld
- Bad Mergentheim
- Schwäbisch Hall
Nähere Informationen finden Sie bei ihrer zuständigen Gemeinde oder auf der Internetseite des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg.