Richtlinien


Bedingungen


1.) Der Erlaubnisschein bleibt Eigentum des Vereins und ist in Verbindung mit dem

     Jahresfischereischein auf Verlangen den Kontrollorganen vorzuzeigen.


2.) Das Angeln ist mit 2 Handangeln und jeweils einer Anbissstelle gestattet. Für

     Jugendliche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


3.) Die Fanggeräte dürfen während dem Angeln nicht unbeaufsichtigt verlassen werden.


4.) Das Zelten, Campen, Anlegen von Feuerstellen und Angeln vom Boot ist untersagt.


5.) Das Befahren von Wiesen und Grundstücken ist nicht erlaubt.


6.) Die Ausübung des Fischfangs mit künstlichen Ködern jeder Art oder toten

     Köderfischen ist vom 1. Februar bis 30.Juni je einschließlich verboten.


7.) In der Zeit vom 1. Dezember bis 15. Januar ist die Fischerei im Abschnitt 1 von der

     Kurve Lindenhof bis zur Gewässergrenze Gelbingen nicht gestattet


8.) Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Fische dürfen am Gewässer weder

     ausgenommen noch zurückgelassen werden.


9.) Die Mindest- und Schonmaße sind einzuhalten. Untermassige Fische, die nach dem

      Fang nicht mehr lebensfähig sind, müssen entspr. den gesetzlichen Bestimmungen

      entsorgt werden.


10.) Fangbegrenzung: 2 Edelfische pro Tag und davon max. 1 Raubfisch 

     

11.) Die Verwendung des lebenden Köderfisches ist verboten.


12.) Fanglisten und Begehungslisten sind sorgfältig und genau zu führen.


13.) Für nicht aufgeführte Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorgaben.


14.) Nichtbeachtung der Bedingungen können den Einzug des Erlaubnisscheines

        entschädigungslos zur Folge haben.



   Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Schonzeiten