Bedingungen
1.) Der Erlaubnisschein bleibt Eigentum des Vereins und ist in Verbindung mit dem
Jahresfischereischein auf Verlangen den Kontrollorganen vorzuzeigen.
2.) Das Angeln ist mit 2 Handangeln und jeweils einer Anbissstelle gestattet. Für
Jugendliche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3.) Die Fanggeräte dürfen während dem Angeln nicht unbeaufsichtigt verlassen werden.
4.) Das Zelten, Campen, Anlegen von Feuerstellen und Angeln vom Boot ist untersagt.
5.) Das Befahren von Wiesen und Grundstücken ist nicht erlaubt.
6.) Die Ausübung des Fischfangs mit künstlichen Ködern jeder Art oder toten
Köderfischen ist vom 1. Februar bis 30.Juni je einschließlich verboten.
7.) In der Zeit vom 1. Dezember bis 15. Januar ist die Fischerei im Abschnitt 1 von der
Kurve Lindenhof bis zur Gewässergrenze Gelbingen nicht gestattet
8.) Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Fische dürfen am Gewässer weder
ausgenommen noch zurückgelassen werden.
9.) Die Mindest- und Schonmaße sind einzuhalten. Untermassige Fische, die nach dem
Fang nicht mehr lebensfähig sind, müssen entspr. den gesetzlichen Bestimmungen
entsorgt werden.
10.) Fangbegrenzung: 2 Edelfische pro Tag und davon max. 1 Raubfisch
11.) Die Verwendung des lebenden Köderfisches ist verboten.
12.) Fanglisten und Begehungslisten sind sorgfältig und genau zu führen.
13.) Für nicht aufgeführte Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorgaben.
14.) Nichtbeachtung der Bedingungen können den Einzug des Erlaubnisscheines
entschädigungslos zur Folge haben.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Schonzeiten